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   FG Niedersachsen, 22.05.2013 - 4 K 1/12   

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https://dejure.org/2013,24458
FG Niedersachsen, 22.05.2013 - 4 K 1/12 (https://dejure.org/2013,24458)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.05.2013 - 4 K 1/12 (https://dejure.org/2013,24458)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Mai 2013 - 4 K 1/12 (https://dejure.org/2013,24458)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 4 EStG; § 15 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EStG
    Zahlungen einer Personengesellschaft für die Wahrnehmung von Geschäftsführungsaufgaben an eine Schwesterkapitalgesellschaft als Sonderbetriebseinnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonderbetriebseinnahmen - Zahlungen an Schwester- Kapitalgesellschaft für Wahrnehmung von Geschäftsführungsaufgaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sonderbetriebseinnahmen - Zahlungen an Schwester- Kapitalgesellschaft für Wahrnehmung von Geschäftsführungsaufgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zahlungen einer Personengesellschaft für die Wahrnehmung von Geschäftsführungsaufgaben an eine Schwesterkapitalgesellschaft als Sonderbetriebseinnahmen

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1855
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 46/94

    Geschäftsführervergütung als Sonderbetriebseinnahme

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2013 - 4 K 1/12
    Zwar habe der BFH in dieser Entscheidung wie auch in den Urteilen vom 6. Juli 1999 VIII R 46/94 (BStBl. II 1999, 720), vom 10. Juli 2002 I R 71/01 (BStBl. II 2003, 191) und vom 7. Dezember 2004 VIII R 58/02 (BStBl. II 2005, 390) nur über Fälle zu entscheiden gehabt, in denen die an die zwischengeschaltete GmbH gezahlten Vergütungen in voller Höhe an den Gesellschafter weitergeleitet worden seien.

    In dem Urteil in BStBl. II 1999, 720 habe der BFH jedoch ausgeführt, dass die Einschaltung der GmbH in den Leistungsaustausch zwischen dem Kommanditisten und der Kommanditgesellschaft schon deshalb unbeachtlich sei, weil dieser als Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und der leistungserbringenden GmbH beide Unternehmen beherrscht habe, er die geschuldete Leistung in eigener Person erbracht habe und ihm der wirtschaftliche Erfolg des Rechtsgeschäfts zugutegekommen sei.

    Soweit die Schwesterkapitalgesellschaft auch Leistungen an Dritte erbringt, setzt die Qualifikation als Sondervergütung allerdings voraus, dass die Vergütungen, die der Gesellschafter für seine Dienste gegenüber der Personengesellschaft erhält, von denjenigen abgrenzbar sind, die er für Dienste gegenüber Dritten bezieht (BFH-Urteile in BStBl. II 1999, 720, und in BStBl. II 2008, 182).

  • BFH, 14.02.2006 - VIII R 40/03

    Sondervergütungen des Gesellschafters einer OHG aus mittelbaren Leistungen an die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2013 - 4 K 1/12
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Februar 2006 VIII R 40/03 (BStBl. II 2008, 182) seien die von der Klägerin an die O geleisteten Zahlungen bei diesem daher in voller Höhe als Sondervergütungen im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu erfassen.

    Vergütungen einer Personengesellschaft für Verwaltungs- und Managementleistungen eines Gesellschafters sind deshalb auch dann als dessen Sonderbetriebseinnahmen im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG zu erfassen, wenn der Gesellschafter seine Leistung - wie im vorliegenden Fall - über eine zwischengeschaltete Schwesterkapitalgesellschaft erbringt (BFH-Urteil vom 14. Februar 2006 VIII R 40/03, BStBl. II 2008, 182, m.w.N.).

    Soweit die Schwesterkapitalgesellschaft auch Leistungen an Dritte erbringt, setzt die Qualifikation als Sondervergütung allerdings voraus, dass die Vergütungen, die der Gesellschafter für seine Dienste gegenüber der Personengesellschaft erhält, von denjenigen abgrenzbar sind, die er für Dienste gegenüber Dritten bezieht (BFH-Urteile in BStBl. II 1999, 720, und in BStBl. II 2008, 182).

  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 58/02

    Sondervergütung einer Kommanditistin als Angestellte einer die Büroarbeiten der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2013 - 4 K 1/12
    Zwar habe der BFH in dieser Entscheidung wie auch in den Urteilen vom 6. Juli 1999 VIII R 46/94 (BStBl. II 1999, 720), vom 10. Juli 2002 I R 71/01 (BStBl. II 2003, 191) und vom 7. Dezember 2004 VIII R 58/02 (BStBl. II 2005, 390) nur über Fälle zu entscheiden gehabt, in denen die an die zwischengeschaltete GmbH gezahlten Vergütungen in voller Höhe an den Gesellschafter weitergeleitet worden seien.

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Gesellschafter in der Schwesterkapitalgesellschaft eine beherrschende Stellung innehat oder nicht (BFH-Urteil in BStBl. II 2005, 390, unter II. 1. b).

    Entgegen der Auffassung des FA können die von der Personengesellschaft an die Schwesterkapitalgesellschaft gezahlten Vergütungen dem Gesellschafter auch nicht stets in voller Höhe, sondern nur insoweit als Sondervergütungen zugerechnet werden, als sie von der Schwesterkapitalgesellschaft an ihn weitergeleitet werden (BFH-Urteil in BStBl. II 2005, 390, unter II. 1. b).

  • BFH, 26.02.2002 - IX R 20/98

    Geschlossene Fonds - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2013 - 4 K 1/12
    Dies schließt es aus, die Berücksichtigung der höheren Betriebsausgaben ganz oder teilweise durch den Ansatz höherer Sondervergütungen zu kompensieren (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 2002 IX R 20/98, BStBl. II 2002, 796).
  • BFH, 10.07.2002 - I R 71/01

    Sonderbetriebseinnahmen bei Zahlung über Kapitalgesellschaft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2013 - 4 K 1/12
    Zwar habe der BFH in dieser Entscheidung wie auch in den Urteilen vom 6. Juli 1999 VIII R 46/94 (BStBl. II 1999, 720), vom 10. Juli 2002 I R 71/01 (BStBl. II 2003, 191) und vom 7. Dezember 2004 VIII R 58/02 (BStBl. II 2005, 390) nur über Fälle zu entscheiden gehabt, in denen die an die zwischengeschaltete GmbH gezahlten Vergütungen in voller Höhe an den Gesellschafter weitergeleitet worden seien.
  • BFH, 10.02.1988 - VIII R 352/82

    Sonderbetriebsgewinn oder -verlust eines Gesellschafters als alleiniger

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2013 - 4 K 1/12
    Der Feststellungsbescheid stellt sich demnach als Zusammenfassung einzelner Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen dar, die - soweit sie eine rechtlich selbständige Würdigung enthalten und eines rechtlich selbständigen Schicksals fähig sind - auch als selbständiger Gegenstand eines Klageverfahrens in Betracht kommen (BFH-Urteil vom 10. Februar 1988 VIII R 352/82, BStBl. II 1988, 544).
  • BFH, 20.01.1977 - IV R 3/75

    Bezeichnung des Streitgegenstandes - Klage - Einheitlicher

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2013 - 4 K 1/12
    Das gilt z.B. für die Feststellung der Höhe des Gesamtgewinns, des laufenden Gewinns, eines Veräußerungsgewinns oder eines Sondergewinns (BFH-Urteil vom 20. Januar 1977 IV R 3/75, BStBl. II 1977, 509).
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